Ausnahmen und Förderung vorgesehen: Ampel-Koalition einigt sich beim Verbot neuer Gas- und Ölheizung

Опубликовано: 31 Март 2023
на канале: VIP Promi News
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Die Bundesregierung hat sich auf das umstrittene Gebäudeenergiegesetz mit dem Verbot der Neuinstallation von Gas- und Ölheizungen geeinigt. Demnach bleibt der Kernsatz, dass ab dem 1. Allerdings soll es Ausnahmen, Übergangsfristen und eine umfassende Förderung geben. Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft Technologie liegt nun ein fertiger Gesetzentwurf vor, der zunächst in die Länder- und Verbandsanhörungen dann ins Kabinett gehen soll. „Das Gesetz stellt die Weichen zur Klimaneutralität für einen anderen Sektor und wir ermöglichen einen pragmatischen Übergang. Der Gesetzentwurf verzichtet auf die ursprünglich vorgesehene Austauschpflicht für funktionsfähige Öl- und Gasheizungen. Bei Ausfall alter Heizungsanlagen nach 2024 gibt es Übergangsfristen. Auch die 65-Prozent-Regelung für den Einbau neuer Heizungen gilt nicht für Hausbesitzer über 80 Jahre. Das neue Recht gilt nur, wenn ihr Haus geerbt oder verkauft wird – mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren. Eine Härtefallausnahme sollte die Wirtschaftlichkeit sein, wenn Bauwert und Investitionssummen nicht in einem angemessenen Verhältnis stehen. Vor allem ärmere Menschen sollen mit dem Austausch umfassend unterstützt werden. Zudem gibt es keine Festlegung auf Wärmepumpen als Alternative zu Öl- und Gasheizungen; stattdessen gilt Technologieoffenheit. Der Übergang werde „pragmatisch und sozialverträglich gestaltet“, so das Wirtschaftsministerium und das Bauministerium. „Um das Gesetz noch verbraucherfreundlicher zu gestalten, wurden Übergangsfristen und die Wahlmöglichkeiten – insbesondere für Neubauten – nochmals erweitert, beispielsweise um Solarthermie.“